Kanzleien im Wettbewerb
Rechtsanwälte haben ihre Mandanten. Sie arbeiten hochspezialisiert in einem Rechtsgebiet, und spüren die direkte Konkurrenz nur selten, etwa wenn um Preise gefeilscht wird, oder wenn der Mandant auf einmal von einer anderen Kanzlei betreut wird und Rückrufwünsche nicht mehr beantwortet werden. Sie schieben es dann gerne auf „den Wettbewerb“.
Doch woher kommt der, was bedeutet er und wie kann ein Partner darauf Einfluss nehmen?
Wettbewerb muss heute nicht mehr nur auf der Ebene des einzelnen Anwalts gedacht werden, sondern auf des Ebene Geschäftsfeldes. Dort wirkt sich der Wettbewerb aus, aber dort ist eben oft auch die letzte Instanz erreicht, auf der er einen Einfluss mehr nehmen kann. Denn der Wettbewerb bezieht sich heute darüberhinaus auf Kanzleien als Ganzes. Wir haben in unserer Studie „Erfolgreiche Strategien von Wirtschaftskanzleien“ nachgewiesen, wie sich die Kanzleien in den letzten Jahren (2004-2008, also einer Zeit von Wachstumsmöglichkeiten) geschlagen haben. Einige von ihnen sind über 30 % gewachsen – andere dagegen nur 0,77 %. Wichtiger noch: Kanzleien sind miteinander nur noch in sog. strategischen Gruppen miteinander im Wettbewerb. Damit: bestimmte Mandanten kann ein noch so guter Anwalt gar nicht mehr erreichen (was deshalb immer auch ein Grund zum Wechseln ist). Und: die Kanzleien, die sich mit dieser Marktsegmentierung nicht auseinander gesetzt haben, sind entweder schon zerfallen oder hatten massive Abgänge zu verzeichnen, oder es steht ihnen bevor.

