geschrieben am 29.03 2010

Einige Kanzleien haben angekündigt, dass sie ihre Anwälte in den wichtigsten Themen der Betriebswirtschaft ausbilden lassen wollen (siehe Juve: Hengeler Akademie, Freshfields…). Dieses wird nicht nur zunehmend von ihren Ansprechpartnern in Unternehmen erwartet (Umgang mit betriebswirtschaftlich gesprägten Bedeutungsinhalten der Worte, Verständnis für Sachzwänge, Sprache, …) sondern ist auch ein relevanter Differenziator im Wettbewerb sowie ein Bindungsinstrument für Associates. Aber: „there is no free lunch“.

Also ist darüber zu diskutieren, was die Fernwirkung dieser Ausbildung sein wird oder sein könnte (wir bewegen uns hier notwendigerweise im Raum der Hypothesen). Systeme beeinflussen sich ja bei Kontakt, wie die Systemtheorie uns lehrt. Also werden wir Anwälte bekommen, die die betriebswirtschaftlichen Logiken kennen lernen. Werden sie auch bessere Anwälte sein? Könnte es sein, dass die Anwälte auch „unternehmensnäher“ werden? Dass ihnen die notwendige Distanz zu den Unternehmen fehlen könnte? Und könnte es sein, dass sie betriebswirtschaftliche Annahmen nicht mehr hinterfragen auch wenn die rechtliche Perspektive sie dazu zwingen würde? Diese und weitere Fragen wird man nur beurteilen können, wenn man die Inhalte kennt.

Solche wurden mit den Hengeler Mueller Akademie ins Netz gestellt http://www.hengeler.com. Dort wird unter anderem das St. Gallener Management-Modell gelehrt. Aber dort wird auch gelehrt, dass es um Leadership geht (etwas, was in der deutschsprachigen Literatur für eine amerikanische Managementmode gehalten wird und eher an heroische Manager als als komplexitätsbeherrschende Teams denken lässt). Und es wird gelehrt, wie sich Kanzleien zu entwickeln haben… und dass, obwohl die Betriebswirtschaft hier selber noch nicht besonders viel drüber weiss…. Ich denke, wir werden andere Anwälte aus diesen Kursen zurückbekommen, als wie wir sie hingeschickt haben…

So hat neulich ein Anwalt einer Magic Circle Firm eine Kanzleidarstellung versendet, in dem behauptet wurde, in seiner Kanzlei sei kein Platz für „Organe der Rechtspflege“ und Freiberuflertum… was leider entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (§ 1 BRAO § 14 EstG) ist… wohin uns das wohl führt?