geschrieben am 23.03 2012

Das Verhältnis zwischen Kanzlei und Rechtsabteilung ist in Bewegung geraten. Aufgrund stark veränderter Rahmenbedingungen für Unternehmensjuristen (insb. Kosten- und Effizienzdruck) steigen ihre Ansprüche an die Zusammenarbeit mit Kanzleien. Schnell wird diese Diskussion, wie auf der Bucerius Tagung zum Kanzleimanagement am 18.11.2011 in Hamburg, zu einer über Kosten externer Anwälte reduziert. Dahinter stehen aber Erwartungen, die wesentlich darüber hinaus gehen und beide Seiten auffordern, etwas dafür zu tun, dass die Symbiose nicht durch einen Antagonismus ersetzt wird.

geschrieben am 23.03 2012

Recht und Compliance – ein Systemwiderspruch?
Von RA Dr. Wolf-Peter Gross, Berater bei Christoph H. Vaagt – Law Firm Change Consultants

Ob sich eine Organisation als Ganzes rechtmäßig verhält, kann jeder Außenstehende sofort beurteilen. Schwer fällt es hingegen demjenigen, der dort arbeitet. Diese simple Einsicht wird aber in der Organisation von Compliance-Aufgaben durch Unternehmen bisher ignoriert.

geschrieben am 13.03 2012

Das EUGH-Urteil zum Inhouse-Juristen (Akzo Nobel, Az.: T-125/03 und T-253/03) hat viele Kollegen aufgebracht. Es hat sich sogar ein neuer Berufsverband der Unternehmensjuristen gebildet, BuJ.  

geschrieben am 25.11 2011

Zur Juve Meldung vom 24.11.2011

Diese Entscheidung erscheint folgerichtig in den Augen der angelsächsischen Kanzlei: Sie ist wie ihre Wettbewerber auf dem kleinen englischen Heimatmarkt zu sehr in ihren Möglichkeiten beschränkt, und kann, auf dem Rücken der weltweiten Anwendung von UK-Recht in allen größeren Transaktionen (meist ab 250.000.000 EURO) weltweit tätig werden. Gleiss Lutz kann das nicht; sie ist im wesentlichen auf deutsches Recht beschränkt, und wenn ihre Anwälte auch schon heute in internationalen Transaktionen tätig sind, in denen primär UK oder US Recht angewendet wird, so ist es dennoch nicht ihre Kernkompetenz. Dies ist die gleiche Grundfrage, die deutsche Kanzleien schon in 2000 zu beantworten hatten, als die Mergerangebote postkorbweise in deutschen Kanzleien hereinschneiten.
Die einzige Konsequenz war: Angelsächsische Kanzleien bekamen einen Fuß in den deutschen Markt und haben über 50 % des Umsatzkuchens aller Top 50 Kanzleien auf sich vereinigen können. Dabei können deutsche Anwälte in dieser Kanzlei zwar immer auch noch deutsches Recht anwenden, und tun das, auch weil der internationale Umsatzanteil zwischen 10 und 50 % je nach Kanzlei schwankt.

geschrieben am 22.09 2011

Das Interesse an der Studie „Erfolgreiche Strategien von Wirtschaftskanzleien“ ist nun auch im Ausland groß.

geschrieben am 19.09 2011

Die erste Benchmarkstudie für Wirtschaftskanzleien im deutschen Markt ist auf dem Markt, und wird sehr gut angenommen. So gibt es viele positive Rückmeldungen, auch und gerade von Kanzleien, die sich bisher wenig mit dem Marktumfeld auseinander gesetzt haben.

geschrieben am 20.06 2011

Verrückte Welt: Der "Stempelanwalt", der vor Ort saß und die Unterlagen eines Kollegen nur zu „stempeln“ hatte, um die gerichtlicher Vertretung am LG an dem nur er zugelassen war zu vertreten, kommt, so scheint es, in neuem Kleid daher:

Internationale Großkanzleien können ihre Stundensätze, insb. in „scheinbar niederwertigeren“ Angelegenheiten nicht mehr durchsetzen.

geschrieben am 24.05 2011

Rechtsanwälte haben ihre Mandanten. Sie arbeiten hochspezialisiert in einem Rechtsgebiet, und spüren die direkte Konkurrenz nur selten, etwa wenn um Preise gefeilscht wird, oder wenn der Mandant auf einmal von einer anderen Kanzlei betreut wird und Rückrufwünsche nicht mehr beantwortet werden. Sie schieben es dann gerne auf „den Wettbewerb“.

Doch woher kommt der, was bedeutet er und wie kann ein Partner darauf Einfluss nehmen?

geschrieben am 20.07 2010

In einem exzellenten Artikel in „Brand eins“ (Heft Nr. 6/2010) wird Niels Pfläging zitiert. Dieser hat als Controller die Erfahrung gemacht, die jeder mit Budget, Zielen und Plänen macht: 1. Sie stimmen vorher und hinterher nicht. 2. Pläne führen zu Plangläubigkeit – die Realität dagegen wird darüber gerne vergessen; 3. Unternehmerisches Handeln auf kleinster Ebene wird unterdrückt, wenn es nicht dem „Plan“ entspricht.

geschrieben am 21.05 2010

Ethics in Big Law

 

Die Ethic Debatte ist in den großen Kanzleien New Yorks angekommen

 

In ihrem Artikel Truth, Justice and the BigLaw Way haben die Autoren Ben W. Heineman Jr. und William F. Lee  im The American Lawyer (veröffentlicht auf der Website von The New York Lawyer http://www.nylj.com/nylawyer/news/10/05/052010a.html?hbxlogin=1) ein paar deutliche Worte gefunden für die großen Anwaltskanzleien, die sich in den letzten Jahren zu reinen Instrumenten der Profiterhöhung gewandelt haben schienen. Sie adressieren alle Themen, die in diesen Großkanzleien relevant sind und die die Veränderung weg von Ethik, hin zu Profit unterstützt haben. Dabei geht es derzeit darum, dass die Profession der Anwälte (die ja ein selbstverwalteter Beruf – noch -  ist) Grenzen für Entwicklungen setzt, die eingetreten sind und vor der wir seit einiger Zeit gewarnt haben (siehe  Anwaltsblatt, dieser Blog).

Die Lektionen kommen hoffentlich nicht zu spät, denn schon finden einige Anwälte an, wie Investmentbanker (die ja auch mal ein Vertrauensberuf waren) zu denken, und nur noch den Kontostand und persönlichen Vermögensplan als Leitlinie des Handelns sahen.