geschrieben am 23.03 2012
Das Verhältnis zwischen Kanzlei und Rechtsabteilung ist in Bewegung geraten. Aufgrund stark veränderter Rahmenbedingungen für Unternehmensjuristen (insb. Kosten- und Effizienzdruck) steigen ihre Ansprüche an die Zusammenarbeit mit Kanzleien. Schnell wird diese Diskussion, wie auf der Bucerius Tagung zum Kanzleimanagement am 18.11.2011 in Hamburg, zu einer über Kosten externer Anwälte reduziert. Dahinter stehen aber Erwartungen, die wesentlich darüber hinaus gehen und beide Seiten auffordern, etwas dafür zu tun, dass die Symbiose nicht durch einen Antagonismus ersetzt wird.
geschrieben am 23.03 2012
Recht und
Compliance – ein Systemwiderspruch?
Von RA Dr. Wolf-Peter Gross, Berater bei Christoph H.
Vaagt – Law Firm Change Consultants
Ob sich eine
Organisation als Ganzes rechtmäßig verhält, kann jeder Außenstehende sofort
beurteilen. Schwer fällt es hingegen demjenigen, der dort arbeitet. Diese
simple Einsicht wird aber in der Organisation von Compliance-Aufgaben durch
Unternehmen bisher ignoriert.
geschrieben am 13.03 2012
Das EUGH-Urteil zum Inhouse-Juristen (Akzo Nobel, Az.: T-125/03 und T-253/03) hat viele Kollegen aufgebracht. Es hat sich sogar ein neuer Berufsverband der Unternehmensjuristen gebildet, BuJ.
geschrieben am 25.11 2011
Zur Juve Meldung vom 24.11.2011
Diese Entscheidung erscheint folgerichtig in den Augen der angelsächsischen Kanzlei: Sie ist wie ihre Wettbewerber auf dem kleinen englischen Heimatmarkt zu sehr in ihren Möglichkeiten beschränkt, und kann, auf dem Rücken der weltweiten Anwendung von UK-Recht in allen größeren Transaktionen (meist ab 250.000.000 EURO) weltweit tätig werden. Gleiss Lutz kann das nicht; sie ist im wesentlichen auf deutsches Recht beschränkt, und wenn ihre Anwälte auch schon heute in internationalen Transaktionen tätig sind, in denen primär UK oder US Recht angewendet wird, so ist es dennoch nicht ihre Kernkompetenz. Dies ist die gleiche Grundfrage, die deutsche Kanzleien schon in 2000 zu beantworten hatten, als die Mergerangebote postkorbweise in deutschen Kanzleien hereinschneiten.
Die einzige Konsequenz war: Angelsächsische Kanzleien bekamen einen Fuß in den deutschen Markt und haben über 50 % des Umsatzkuchens aller Top 50 Kanzleien auf sich vereinigen können. Dabei können deutsche Anwälte in dieser Kanzlei zwar immer auch noch deutsches Recht anwenden, und tun das, auch weil der internationale Umsatzanteil zwischen 10 und 50 % je nach Kanzlei schwankt.
geschrieben am 22.09 2011
Das Interesse an der Studie „Erfolgreiche Strategien von
Wirtschaftskanzleien“ ist nun auch im Ausland groß.
geschrieben am 19.09 2011
Die erste Benchmarkstudie für Wirtschaftskanzleien im deutschen Markt ist auf dem Markt, und wird sehr gut
angenommen. So gibt es viele positive Rückmeldungen, auch und gerade von Kanzleien,
die sich bisher wenig mit dem Marktumfeld auseinander gesetzt haben.
geschrieben am 20.06 2011
Verrückte Welt: Der
"Stempelanwalt", der vor Ort saß und die Unterlagen eines Kollegen nur zu
„stempeln“ hatte, um die gerichtlicher Vertretung am LG an dem nur er
zugelassen war zu vertreten, kommt, so scheint es, in neuem Kleid daher:
Internationale
Großkanzleien können ihre Stundensätze, insb. in „scheinbar niederwertigeren“
Angelegenheiten nicht mehr durchsetzen.
geschrieben am 24.05 2011
Rechtsanwälte haben ihre Mandanten. Sie arbeiten
hochspezialisiert in einem Rechtsgebiet, und spüren die direkte Konkurrenz nur
selten, etwa wenn um Preise gefeilscht wird, oder wenn der Mandant auf einmal
von einer anderen Kanzlei betreut wird und Rückrufwünsche nicht mehr
beantwortet werden. Sie schieben es dann gerne auf „den Wettbewerb“.
Doch woher kommt der, was bedeutet er und wie kann ein Partner darauf
Einfluss nehmen?
geschrieben am 20.07 2010
In einem exzellenten Artikel in „Brand eins“ (Heft Nr. 6/2010) wird Niels Pfläging zitiert. Dieser hat als Controller die Erfahrung gemacht, die jeder mit Budget, Zielen und Plänen macht: 1. Sie stimmen vorher und hinterher nicht. 2. Pläne führen zu Plangläubigkeit – die Realität dagegen wird darüber gerne vergessen; 3. Unternehmerisches Handeln auf kleinster Ebene wird unterdrückt, wenn es nicht dem „Plan“ entspricht.
geschrieben am 21.05 2010
Ethics in Big Law
Die Ethic Debatte ist in den
großen Kanzleien New Yorks angekommen
In ihrem Artikel Truth,
Justice and the BigLaw Way haben die Autoren Ben W. Heineman Jr. und William F.
Lee im The American Lawyer (veröffentlicht auf der
Website von The New York Lawyer http://www.nylj.com/nylawyer/news/10/05/052010a.html?hbxlogin=1)
ein paar deutliche Worte gefunden für die großen Anwaltskanzleien, die sich in
den letzten Jahren zu reinen Instrumenten der Profiterhöhung gewandelt haben
schienen. Sie adressieren alle Themen, die in diesen Großkanzleien relevant
sind und die die Veränderung weg von Ethik, hin zu Profit unterstützt haben.
Dabei geht es derzeit darum, dass die Profession der Anwälte (die ja ein
selbstverwalteter Beruf – noch - ist)
Grenzen für Entwicklungen setzt, die eingetreten sind und vor der wir seit einiger
Zeit gewarnt haben (siehe Anwaltsblatt, dieser Blog).
Die
Lektionen kommen hoffentlich nicht zu spät, denn schon finden einige Anwälte an, wie
Investmentbanker (die ja auch mal ein Vertrauensberuf waren) zu denken, und nur
noch den Kontostand und persönlichen Vermögensplan als Leitlinie des Handelns sahen.